MIL OSI – Source: Bundesministerium der Finanzen –
Headline: Doppelbesteuerungsabkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr mit Panama am 21. November 2016 in Panama unterzeichnet
Mit Panama besteht kein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ein steuerliches Informationsaustauschabkommen (Tax Information Exchange Agreement – TIEA) sowie ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Bezug auf Kontoinformationen („Common Reporting Standard“) werden gegenwärtig verhandelt.
Das vorliegende Abkommen – das erste dieser Art mit Panama überhaupt – regelt die steuerliche Behandlung von Einkünften aus dem internationalen Luft- und Schiffsverkehr. Nach der getroffenen Vereinbarung können aus der Beförderung im internationalen Luft- und Schiffsverkehr mit dem anderen Vertragsstaat erzielte Einkünfte ausschließlich in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung des jeweiligen Luft- und Schifffahrtsunternehmen befindet. Das hat zur Folge, dass im internationalen Verkehr mit Panama erzielte Einkünfte deutscher Luft- und Schifffahrtunternehmen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden.
Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in Panama sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Panama: Aktuelle Meldung des Deutschen Bundestags vom 24. Mai 2016 (hib 297/2016)
Download
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr
[PDF, 41KB]
Agreement between the Federal Republic of Germany and the Republic of Panama for the Avoidance of Double Taxation regarding the Operation of Ships or Aircraft in International Traffic with respect to Taxes on Income
[PDF, 23KB]
Acuerdo entre la República Federal de Alemania y la República de Panamá para Evitar la Doble Imposición con respecto a la Explotación de Buques o Aeronaves en el Tráfico Internacional en materia de Impuestos sobre la Renta
[PDF, 53KB]