MIL OSI – Source: Deutscher Bauernverband –
Headline: Pflanzenkäse darf nicht als Käse vermarktet werden
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt
das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündete Urteil,
wonach vegane Produkte nicht unter dem Namen Käse oder Butter verkauft
werden dürfen. Die EU-Richter verwiesen nach Medienberichten auf Regelungen im
europäischen Recht. Danach genießen natürliche Milchprodukte einen eindeutigen
Bezeichnungsschutz.
Der EuGH hat die Entscheidung des
Landgerichts Trier vom 24. März 2016 bestätigt, wonach vegane bzw. bestimmte
vegetarische Lebensmittel nicht als Käse oder Cheese bezeichnet werden
dürfen. Der DBV kritisierte in der Vergangenheit die Praxis einiger
Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als
Käse zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und
Milchprodukte eindeutig ist, aufs Schärfste und forderte die
Lebensmittelverarbeiter zu einer geänderten Bezeichnung ihrer Produkte auf. Der
EuGH bestätigt die Rechtsauffassung des DBV.
Da es für Fleisch- und Wurstprodukte
bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehlt und zunehmend
vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken
oder Schnitzel auf den Markt kommen, fordert der DBV vom Gesetzgeber hier eine
Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.